Um eine vermittlerfreundliche Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht zu erreichen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. die Aktion „Einspruch IDD – Informiere Deinen Bundestagsabgeordneten“ gestartet. In deren Rahmen bittet der Verband nicht nur seine Mitglieder, sondern alle Versicherungsmakler, mit einem persönlichen Einspruch ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten darüber zu informieren, was einen Versicherungsmakler ausmacht und den persönlichen Unmut darüber zum Ausdruck zu bringen, welcher Einschnitt in die Berufsausübung in den kommenden Wochen in Berlin verabschiedet werden soll.
Bleibt es bei dem aktuellen Kabinettsentwurf, dann dürfen Makler zukünftig ihre Vergütung ausschließlich von Versicherungsunternehmen und zum Beispiel nicht von Kunden erhalten. Die Versicherungsunternehmen dürfen bzw. sollen direkt am Makler vorbei auf die Kunden zugehen, um eigene Beratungsleistungen anzubieten; oder sie sind zumindest verpflichtet, intensiv kontrollieren, ob der Makler die Kunden „richtig“ beraten hat. Beide Punkte bezeichnet der AfW als inakzeptabel und als massiven Eingriff in die gewerbliche Unabhängigkeit der Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden.
Zehn-Punkte-Plan
In einem mehrstufigen Plan schlägt der AfW seinen Mitgliedern vor, wie ein Gespräch mit dem jeweiligen Bundestagsabgeordneten (MdB) aussehen könnte und gibt Tipps, in welchen Wochen die MdB am besten in ihren Wahlkreisen erreichbar sein müssten, da zu dieser Zeit keine Sitzungswochen in Berlin stattfinden (KW 09, 11 und 14-16). (ad)
Weitere Informationen zur Aktion #EinspruchIDD und der oben genannte Zehn-Punkte-Plan finden sich hier: www.afw-verband.de/presse-center/aktion-einspruch-idd
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