Am 31. Mai endet die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2015. Michael Greifenberg, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt weist darauf hin, dass alle Versicherungen geltend gemacht werden können, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung des Vermögens und der Gesundheit. Darunter fallen beispielsweise die Beiträge zu einer Riester- oder Basisrente (Rürup). Darüber hinaus lassen sich Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- sowie die Unfallversicherung steuerlich absetzen.
Höchstgrenzen beachten
Auch Rechtsschutz-, Kranken- und Zahnzusatzversicherungen können geltend gemacht werden. Allerdings nur, so der Experte der CosmosDirekt, wenn die jährlichen Beiträge für Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung unter der gesetzlichen Jahreshöchstgrenze liegen: Für Angestellte und Beamte liegt diese bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung seien ebenfalls steuerlich absetzbar. Jedoch gelten auch hier die eben genannten Höchstgrenzen.
Beiträge für die Wohngebäude- und Kaskoversicherung seien dagegen gar nicht anrechenbar. Sie werden als Sachversicherungen eingestuft, die nicht absetzbar sind. (kb)
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