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26. September 2024
Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife
Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

Franke und Bornberg hat abermals das Angebot an Grundfähigkeitsversicherungen auf den Prüfstand gestellt. Für das Rating wurden 69 Haupttarife mit 5.451 Tarifkombinationen untersucht. Die Analysten sehen viele starke Leistungen, warnen aber auch vor Stolperfallen.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat eine neue Auflage des Grundfähigkeiten-Ratings präsentiert. Hierfür wurden insgesamt 69 Haupttarife mit 5.451 Tarifkombinationen untersucht. Die Zahl der Anbieter ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren es 107 Tarife mit 3.970 Produktkombinationen. Die Analysten unterscheiden dabei „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“. Bei Tarifen, die Franke und Bornberg als „Plus-Variante“ bezeichnet bzw. einstuft, gibt es Zusatzbausteine mit Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Als Grundlage für das Rating nutzt das Analysehaus einen eigenen Katalog von 15 wesentlichen Grundfähigkeiten.

Bausteinprinzip birgt Stolperfallen

In der Grundfähigkeitsversicherung ist das Bausteinprinzip zunehmend verbreitet. Hier monieren die Analysten angesichts der Vielfalt das Fehlen von Standards. „Leistungsbausteine der Grundfähigkeitsversicherung sind oft eine Blackbox. Ähnlich klingende Begriffe können für unterschiedliche Leistungsauslöser stehen“, kritisiert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Das schaffe Intransparenz und im schlimmsten Fall lückenhaften Versicherungsschutz, so Franke weiter.

Zudem würde jeder zusätzliche Baustein den Vertrag teurer machen. Zugleich steigt die Zahl der Tarifkombinationen durch die modularen Angebote. So habe etwa ein Versicherer laut Franke und Bornberg gleich zehn verschiedene Bausteine im Programm, andere würden mit neun oder acht Modulen folgen.

Statt berufsbezogen alle wesentlichen Grundfähigkeiten absichern

Wie die Analysten weiter berichten, setzt sich der Trend zu Leistungsauslösern fort, die zumindest auf den ersten Blick mit dem ausgeübten Beruf zu tun haben. Versicherte Fähigkeiten wie „LKW oder Bus fahren“ (Berufskraftfahrer), „Riechen und Schmecken“ (Koch) oder „Ziehen und Schieben“ (Altenpfleger) würden aus einer Grundfähigkeitspolice aber noch keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung machen, wie Michael Franke mahnt.

Ist bei einem Koch die Grundfähigkeit „Riechen und Schmecken“ zwar abgedeckt, nicht aber „Heben und Tragen“ oder „Knien und Bücken“, ist der Versicherungsschutz lückenhaft. Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist: Versicherte Grundfähigkeiten könnten nach einem Berufswechsel nicht mehr zur neuen Tätigkeit passen. Vermittlern rät Franke daher, nur Tarife zu empfehlen, die alle relevanten Grundfähigkeiten absichern.

Angebot besser denn je

Im Segment Grundfähigkeit sind aktuell 25 Anbieter mit 63 Haupttarifen und 4.038 Produktkombinationen vertreten. Für 59 Tarife, die anhand von 67 Kriterien untersucht wurden, weist Franke und Bornberg Bewertungen aus. Die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+) erhielten 47% bzw. 28 Tarife. Für sieben Tarife (rund 12%) gab es die Bewertung „sehr gut“ (FFF) und für neun Tarife (15%) die Note „gut“ (FF+). 15 Tarife (25%) kamen über ein „befriedigend“ (FF) nicht hinaus.

Im Rating Grundfähigkeit Plus fanden 18 Anbieter mit 41 Haupttarifen und 1.413 Produktkombinationen Berücksichtigung, die anhand von 75 Kriterien beleuchtet wurden. 2024 heimsten im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr „Plus“-Tarife die Höchstnote ein. „Der Wettbewerb um Qualität ist offensichtlich auch in der Grundfähigkeitsversicherung im vollen Gang“, heißt es dazu von Franke und Bornberg. 21 Tarife (51%) erhielten die Höchstwertung „hervorragend“. Acht Tarife (rund 20%) wurden als „sehr gut“ bewertet, sieben Tarife (17%) als „gut“ und fünf Tarife (12%) „befriedigend“.

Wie steht es um die Leistungsregulierung?

Im Vergleich mit der BU-Leistungsregulierung gebe es laut Franke und Bornberg noch wenig Erfahrungen zur Leistungspraxis in der Grundfähigkeitsversicherung. Auf den ersten Blick erscheine sie „erfreulich schlank“. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit fordert der Versicherer im Leistungsfall keine Angaben zum Beruf, was das Ausfüllen des Fragebogens deutlich einfacher macht.

Erste Einblicke in die Regulierungspraxis würden zeigen, dass der erforderliche Grad der Einschränkung aber nicht selten verfehlt werde, so die Analysten. Unter dem Strich seien die Anerkennungsquoten bei Grundfähigkeitspolicen niedriger als in der BU-Versicherung, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Das liege nicht zuletzt an den jungen Beständen. Rücktritte wegen Verletzung der Anzeigepflicht spielten hier eine größere Rolle.

Beratung gefragt

„Wer seit sechs Monaten ‚Rücken hat‘ und deswegen nicht arbeiten kann, ist enttäuscht, wenn sein Antrag abgewiesen wird“, so Wedekind. Dass Leistungen erst bei Verlust einer versicherten Fähigkeit fällig werden, sei Versicherten bei Abschluss oft nicht bewusst. „Berater müssen ihre Kunden über Unterschiede zur BU-Versicherung noch klarer informieren“, betont der Experte.

Fazit

Angesichts vieler sehr guter oder sogar hervorragender Grundfähigkeitstarife müsse sich niemand mit einem mittelmäßigen Vertrag begnügen. Je nach Leistungsumfang und Zahl der Bausteine kann eine Grundfähigkeitsversicherung teurer sein als ein SBU-Vertrag, so das Fazit von Franke und Bornberg. Gerade weil die Leistungsauslöser von Grundfähigkeitstarifen ganz anders gestaltet sind als bei BU-Versicherungen, kommt es auf eine gute Beratung und Aufklärung von Kunden an.

Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit. (tik)

Bild: © seanzheng – stock.adobe.com