Der deutsche Fondsverband BVI hat begrüßt, dass der Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG) sich auf die europäischen Rahmenvorgaben beschränkt. Der Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID 2 in deutsches Recht stehe der Fondsverband grundsätzlich positiv positiv gegenüber. Es sei gut, dass keine Details vorweg geregelt werden. Der BVI warnt aber davor, die Richtlinie um vereinzelte Verschärfungen zu erweitern.
Honorarberatung nicht erschweren
Der Fondsverband nennt konkret die Vorgaben für die Honorarberatung. Unter anderem solle die Weiterbildung von Honorarberatern nicht erschwert werden. „Insbesondere das umfassende Verbot kleinerer nicht-monetärer Vorteile für unabhängige Berater ist kritisch zu sehen. Wir halten dieses Verbot sogar für kontraproduktiv, da es beispielsweise die Teilnahme an kostenlosen Schulungen und Konferenzen für Honorarberater verhindern und damit die Weiterbildung der Honorarberater sowie den fachlichen Austausch innerhalb der Branche erschweren würde“, so der BVI.
Geeignetheitserklärung als Chance
Auch bei der geplanten Geeignetheitserklärung mahnt der BVI vor Aktionismus: „Die bürokratischen und überfrachteten Vorgaben für das Beratungsprotokoll sollten keinesfalls auf die Geeignetheitserklärung übertragen werden“. Vielmehr sei die Geeignetheitserklärung eine gute Chance, die aufwendigen Protokolle durch aussagekräftige Informationen für den Anleger zu ersetzen. Entscheidend sei, dass der Berater in der Erklärung darlegt, wie seine Empfehlung etwa zum Anlageziel, den Kenntnissen und der Risikobereitschaft des Anlegers passt. Außerdem müsse in der Erklärung dargelegt werden, wie gut der Privatanleger mögliche Verluste ertragen kann. (mh)
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