Nachdem im Jahr 2016 der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung bei 5,2% stabil gehalten werden konnte, wird er im Jahr 2017 auf 4,8% abgesenkt. Demnach wirkt das am 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern würden für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse sorgen, heißt es vonseiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Deutlich mehr Auftraggeber bzw. Unternehmen kämen mittlerweile ihrer Abgabepflicht nach. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stieg um rund 25% von insgesamt rund 181.000 abgabepflichtigen Unternehmen im Jahr 2014 auf rund 227.000 abgabepflichtige Unternehmen im Jahr 2015 an.
Zur Künstlersozialkasse
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstlersozialkasse selbst ist kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die Künstlersozialkasse stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30%), die Kunst und Publizistik verwerten. Welchen Monatsbeitrag ein Künstler/Publizist im Einzelnen an die Kasse zahlt, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab. (bh)
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