Gemäß der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung ist das Produktinformationsblatt nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster zu erstellen. Dieses hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun mit einem aktuellen Schreiben zur Verfügung gestellt (GZ IV C 3 - S 2220-a/13/10004 :004; DOK 2016/0598034). Die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de. (kb)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können